Wenn Sie durch die Bautätigkeit in Ihrem Gewerbe oder bei der Vermietung schwerwiegende Einbußen erleiden, haben Sie unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung. In diesem Fall können Sie frühzeitige finanzielle Hilfen in Form von Vorschusszahlungen oder zinsbegünstigten Darlehen bekommen, die dann auf die gesetzlich begründeten Entschädigungsansprüche angerechnet werden.
Um klären zu können, ob Sie anspruchsberechtigt sind, muss zunächst festgestellt werden, wie groß die Ertragskraft Ihres Unternehmens vor Beginn der Baumaßnahme war. Die Ertragskraft muss deshalb für die vergangenen drei Jahre vor Baubeginn nachgewiesen werden. Das geschieht beispielsweise durch die Vorlage von Geschäftsbüchern, Bilanzen, Einnahmeüberschussrechnungen, Steuerunterlagen etc. Einzelheiten hierzu teilt die KVB durch ein gesondertes Merkblatt mit.
Die KVB möchte in Ihrem Interesse mit der Klärung etwaiger Entschädigungsansprüche nicht erst beginnen, wenn die Baumaßnahme schon durchgeführt ist, sondern so früh wie möglich. Damit Sie als betroffener Gewerbetreibender oder Vermieter besprechen können, welche Unterlagen Sie benötigen, wenden Sie sich bitte an das Unterstützungsmanagement der KVB:
Herrn Dieter Orendartschuk, Tel. 0221/ 547-3639, Fax -4702
dieter.orendartschuk@kvb-koeln.de Sofern eine erste Prüfung ergibt, dass gesetzliche Entschädigungsansprüche bestehen könnten, will sich die KVB nicht auf eine eigene Prüfung der Unterlagen beschränken, sondern bietet an, dass Ihre Unterlagen zusätzlich von einem neutralen Wirtschaftsprüfer begutachtet werden. Dafür steht ab sofort der von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Gebiet Unternehmensbewertung, Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Herr Dr. Luckey, zur Verfügung. Sein Auftrag erstreckt sich nicht nur auf die Begutachtung Ihrer Unterlagen, sondern er kann Ihnen darüber hinaus auch betriebswirtschaftliche Hilfestellungen geben. Dazu gehören beispielsweise Vorschläge für ertragsstärkende betriebliche Anpassungsmaßnahmen oder die Begutachtung notwendiger Hilfestellungen bei Existenzgefährdungen.
Die KVB hofft, dass mit diesem Unterstützungsmanagement die Folgen des Stadtbahnbaus für Sie so weit wie möglich abgemildert werden können. Zwar müssen der Rechtsprechung zufolge wegen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bei öffentlichen Bauvorhaben dieser Art Beeinträchtigungen bis zu einem gewissen Maß auch entschädigungslos hingenommen werden. In schwerwiegenden Fällen sind aber Entschädigungsansprüche möglich, die mit Hilfe unseres Sachverständigen frühzeitig und einvernehmlich geklärt werden sollen, um auf diese Weise langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden.